Unser Lagerpartner für Bauzäune und Zubehör sitzt in Nordrhein-Westfalen. Bestellungen aus NRW-Städten sind dadurch in der Regel schneller unterwegs als Lieferungen in weiter entfernte Bundesländer.
In Nordrhein-Westfalen regelt die Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018) in Verbindung mit der örtlichen Straßenverkehrs- bzw. Verkehrssicherungspflicht, wann eine Baustelle gegen unbefugten Zutritt und Verkehrsgefahren abzusichern ist. Wer selbst einen Bauzaun aufstellt, bleibt für die Standsicherheit und Verkehrssicherung selbst verantwortlich — im Zweifel klärt das zuständige Bauaufsichts- oder Ordnungsamt der jeweiligen Stadt die Details.
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